Von Heike Jurgschat-Geer Die bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung zur Pflegefachassistenzperson legt den Fokus auf die medizinisch-pflegerischen Aufgaben in allen Pflegesettings. Das zugrunde liegende Pflegeverständnis entspricht den Ausführungen im Pflegeberufegesetz. Im Ausbildungsziel wird die Abgrenzung der Aufgaben zwischen Pflegefachpersonen und Pflegefachassistenzpersonen dargelegt. Da sich die neuen Befugnisse von bisherigen landesrechtlichen Regelungen unterscheiden können und vor dem Hintergrund der Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens in den stationären Einrichtungen bedeutsam sind, lohnt ein genauer Blick auf die definierten Verantwortungsbereiche und in die Gesetzesbegründung. Die ...