Nach dem Tod eines 53-jährigen Mannes in der Badewanne einer Hamburger Pflegeeinrichtung ist der Strafprozess gegen eine 29 Jahre alte Pflegekraft wegen fahrlässiger Tötung eingestellt worden. Zuvor hatten sich die Beteiligten darauf geeinigt, dass die Angeklagte dem Bruder des Toten 1.000 Euro zahlt - quasi als Schmerzensgeld, wie die Amtsrichterin erklärte. Der Verteidiger stimmte der Zahlung "aus reinem Erledigungsinteresse" zu. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2021. Die Angeklagte hatte den körperlich und geistig schwer eingeschränkten Mann nach eigenen Angaben gerade gebadet, als sie zu einem Notfall gerufen wurde: Eine andere Bewohnerin der Einrichtung hatte einen epileptischen Anfall ...